Betreutes Wohnen
„Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind…“ (§ 67 SGB XII)
Der Arbeitskreis Strafvollzug Mannheim e.V. (AK) unterstützt Menschen nach ihrer Haftentlassung, die aufgrund sozialer und persönlicher Schwierigkeiten einen besonderen Hilfebedarf aufweisen. Ein Bestandteil dieser Unterstützung ist unser ambulant Betreutes Wohnen in Form einer Wohngemeinschaft, die Platz für drei männliche Personen bietet und als Übergangslösung gedacht ist.

Die zuständigen SozialarbeiterInnen des AK beraten und unterstützen die Klienten dabei in allen Hilfebereichen, um langfristig deren persönliche Lebenslage zu stabilisieren. In einem gemeinsam erstellten Hilfeplan werden Ziele der Betreuung vereinbart und Maßnahmen erarbeitet, um diese zu erreichen.

